Diese Zusatzausgaben sollten Sie beim Immobilienkauf im Auge behalten

Der Verkaufspreis einer Immobilie ist eine zentrale Größe. Wer den Erwerb von Wohneigentum plant, sollte aber auch die anfallenden Nebenkosten berücksichtigen. Einige sind unvermeidlich, andere nur bei Nutzung entsprechender Leistungen. Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Nebenkosten:

Zusatzkosten für ein Darlehen

Vielfach werden Immobilien über ein Darlehen finanziert. Das geldgebende Kreditinstitut erhebt entsprechende Kontogebühren, Zinsaufschläge und weitere Kosten gemäß der Preisangabenverordnung des Instituts.

Kosten für ein Gutachten

Käufer haben immer die Möglichkeit, bei einem Sachverständigen Rat über den Wert einer Immobilie einzuholen. In einem Gutachten wird der Verkehrswert als Richtschnur anhand spezifischer Parameter ermittelt. Die Kosten dafür regelt unter anderem die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten.

Maklerprovision

Wenn Sie Invest Concept als Ihren Immobilienpartner wählen, dürfte Sie dieser Punkt wenig interessieren . Bei uns kaufen Sie stets provisionsfrei.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass beim Immobilienkauf über einen Makler im Allgemeinen 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer als Maklerprovision fällig sind.

Notargebühren

Die Beurkundung durch einen Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtskräftig wird. Die für diesen Rechtsakt anfallenden Kosten folgen der Gebührenordnung für Notare und liegen im Durchschnitt bei ca. 1 Prozent des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer

Die Finanzbehörde des Bundeslands Sachsen erhebt als Voraussetzung für den Grundbucheintrag eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent. Andere Bundesländer kassieren bis zu 6,5 Prozent. Dafür erhält der Käufer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Kosten für Grundbucheintrag

Der Eintrag ins Grundbuch ist beim Immobilienkauf obligatorisch. Auch hier gibt es eine Gebührenordnung, nach der sich das Grundbuch Amt zu richten hat. Sollte die Immobilie mit einem Darlehen finanziert werden, muss dieses als Grundschuld zur Sicherheit für die Bank ins Grundbuch eingetragen werden, was weitere Kosten nach sich zieht.

Rücklage für die Instandhaltung

Um den Wert der erworbenen Immobilie dauerhaft zu erhalten – nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Wiederverkauf –, sind in bestimmten Zeitintervallen Reparaturen und Modernisierungen erforderlich. Diese bedingen eine rechtzeitig angelegte Rücklage. Eine Faustregel besagt, dass für eine Immobilie im Erstbezug Instandhaltungskosten von rund 40 Cent pro Quadratmeter einkalkuliert werden sollten.