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Neubau und Sanierung mit KfW Förderung – wichtige Änderungen

seit Januar 2020

Seit Januar gelten zahlreiche Neuregelungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um das energieeffiziente Bauen und Sanieren noch mehr zu fördern. Ausgangspunkt dafür sind die im September 2019 gesetzlich vereinbarten Klimaziele der Bundesregierung. Die Neukonzeption vieler Förderprodukte führt dazu, dass Sie bei einer Inanspruchnahme in vielen Fällen von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie aufgestockten Kreditbeträgen profitieren können.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit allen für Sie möglicherweise interessanten Veränderungen:

Seit 24.01.2020 gilt für Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 % auf insgesamt 25%. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Maßnahme                                      Tilgungszuschuss in %      in Euro/Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 55     40 % von max. 120.000 € Kreditbetrag        bis zu 48.000 €

KfW-Effizienzhaus 70     35 % von max. 120.000 € Kreditbetrag        bis zu 42.000 €

KfW-Effizienzhaus 85     30 % von max. 120.000 € Kreditbetrag        bis zu 36.000 €

KfW-Effizienzhaus 100  27,5 % von max, 120.000 € Kreditbetrag      bis zu 33.000 €

KfW-Effizienzhaus 115    25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag       bis zu 30.000 €

KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag  bis zu 30.000 €

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Maßnahme                 Tilgungszuschuss in %      in Euro/Wohneinheit
Einzelmaßnahmen    20 % von max. 50.000 € Kreditbetrag       bis zu 10.000 €

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Maßnahme                       Tilgungszuschuss in %      in Euro/Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 55     40 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000 € bis zu 48.000 €

KfW-Effizienzhaus 70     35 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000 € bis zu 42.000 €

KfW-Effizienzhaus 85     30 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000 € bis zu 36.000 €

KfW-Effizienzhaus 100  27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von max, 120.000 € bis zu 33.000 €

KfW-Effizienzhaus 115    25 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000 € bis zu 30.000 €

KfW-Effizienzhaus Denkmal 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000 € bis zu 30.000 €

Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Maßnahme                                      Tilgungszuschuss in %      in Euro/Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 40Plus 25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag      bis zu 30.000 €

KfW-Effizienzhaus 40         20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag     bis zu 24.000 €

KfW-Effizienzhaus 55         15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag     bis zu 18.000 €

Bereits 01.01.2020 gilt für Wohngebäude:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Nicht mehr gefördert werden:

als Einzelmaßnahme: Ö̈l-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert- Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

als Maßnahmenpaket: Heizungspaket, Lüftungspaket

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Ö̈l (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Planen Sie in Ihrem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung einzubauen, können Sie ab 01.01.2020 keine Förderung mehr erhalten.

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Ö̈l werden ab dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert.

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss werden aber weiterhin gefördert:

Solarthermie-Anlagen

Biomasse-Anlagen

Wärmepumpen

Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)