Wie Sie sich als Käufer beim Immobilienkauf absichern können

Der Kauf einer hochwertigen Immobilie ist für jeden Teilnehmer auf dem Immobilienmarkt eine bedeutende Entscheidung – selbst routinierte Profis wie wir wissen den besonderen Akt des Immobilienerwerbs eingehend zu würdigen. Damit Sie als Käufer von Anfang an auf der richtigen Seite agieren, gibt es eine ganze Reihe von vertraglichen Sicherheiten, die Sie zu Ihren Gunsten nutzen können.

Denkmal-Immobilie klar terminieren

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben, sollte im notariellen Kaufvertrag deren erfolgte Fertigstellung mit konkretem Datum vermerkt sein. So wissen Sie genau, wann die Sanierungsarbeiten beendet wurden und Sie die Wohnfläche des Objekts dem Mietmarkt zuführen können. Eine Vermietung ist übrigens auch schon möglich, wenn noch geringfügige Restarbeiten ausstehen sollten. Gut zu wissen: Kann der Bauträger den im Vertrag fixierten Termin nicht einhalten, muss er Ihnen die ausfallende Kaltmiete ersetzen. Ihre finanziellen Planungen können Sie also in jedem Fall verwirklichen.

Die Vorteile einer Festpreisgarantie

Viele Bauträger bieten eine Festpreisgarantie. Dadurch vermeiden Sie Falschkalkulationen und eine ebenso überraschende wie kostenintensive Nachfinanzierung, die den ursprünglichen Kaufpreis deutlich übersteigt. Der Bauträger kommt somit selbst für die entstehenen Neukosten auf, wenn Sanierungs- bzw- Renovierungsarbeiten unter Umständen teuer als geplant ausfallen sollten.

Besser eine Rücklage bilden

Wir empfehlen unseren Kunden, zur eigenen Sicherheit eine angemessene Rücklage zu bilden, falls Mietraum nach dem Kauf leer stehen sollte. Wegen der Kosten von Mietgarantien und weil im schlechtesten Fall ein Leerstand von Ihnen selbst ausgeglichen werden muss, ist eine Rücklage immer der probatere Weg.

Die Haftung des Bauträgers

Im notariellen Vertrag sollte überdies die Haftung des Bauträgers festgeschrieben sein. Nach dem BGB haftet dieser für einen Zeitraum von fünf Jahren für die Sanierungsarbeiten, die von ihm ausgeführt werden. Den Kaufpreis zahlen Sie – wie in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt – entsprechend dem Baufortschritt. Rund vier Wochen nach Ihrem Termin beim Notar wird eine Anzahlung fällig. Diese erste Baurate deckt 30% des Kaufpreises. Weitere Zahlungen sind erst von Ihnen zu leisten, wenn ein Vertragsteil  fertiggestellt wurde, also eine im Vertrag definierte Baumaßnahme. Sie haben damit die Sicherheit, während des Baus oder der Sanierung der Immobilie Ihre Ziele schrittweise umzusetzen und bei Nichterfüllung der vertraglichen Vorgaben die Zahlung verweigern zu können. Auch die letzte Rate ist erst dann fällig, wenn alle im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel vom Bauträger abgestellt wurden. Auch hier halten Sie also bis zuletzt die Zügel in der Hand.