Neue Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau perfekt

Eine gute Nachricht für Investoren: Bereits im November 2018 wurde ein neuer § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) über eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau vom Bundestag gebilligt. Nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.

Damit will die Bundesregierung ihrer Wohnraumoffensive Schwung verleihen und privaten Investoren mit neuen steuerlichen Vergünstigungen den Einstieg in den Mietwohnungsbau erleichtern. Die Sonderabschreibung gilt ausschließlich für den Bau neuer Wohnungen und kann neben der regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden. Sie soll im Jahr der Errichtung der Wohnimmobilie oder ihres Erwerbs sowie in den folgenden 3 Jahren bis zu 5 Prozent jährlich betragen.